Verhaltensgrundsätze Compliance
Wir, der GBV und seine Mitgliedsunternehmen, halten nicht bei Reglementen und Organisation an, sondern wir arbeiten intensiv am Bewusstsein und an der Kultur, wozu ein mehrjähriges Compliance-Programm beschlossen wurde.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Compliance Vorgaben, die keine Option, sondern Pflicht sind. Der Verband hat in Workshops, Seminaren und Schulungen alle Prozesse und Dokumente bezüglich Compliance überprüft und gibt dieses Wissen in Form von Schulungen und Seminaren weiter. Bei Unklarheiten wenden wir uns an die Geschäftsstelle.
Kartellrecht
Wir halten die relevanten wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein.
Wir beteiligen uns nicht an wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und Verhaltensweisen, insbesondere Absprachen über Preise, Mengen, Konditionen und Marktaufteilung mit Wettbewerbern.
Bei Kontakten zu Wettbewerbern und Geschäftspartnern sprechen wir und unsere Mitarbeiter nicht über interne Angelegenheiten, wie z.B. über Ausschreibungen, Preise, Kosten, Marktübersichten oder andere vertrauliche Betriebsinformationen, aus denen Wettbewerber oder Geschäftspartner Wettbewerbsvorteile ziehen könnten, oder durch deren Informationsaustausch der Wettbewerb ausgeschaltet wird.
Datenschutz
Wir halten uns an das Datenschutzgesetz, indem wir personenbezogene Daten nur soweit erheben, verarbeiten und nutzen, wie dies gesetzlich gestattet ist.
Dokumente, die persönliche Daten über unsere Mitarbeitenden, nicht öffentliche Informationen, Unterlagen über Kunden oder die Lieferanten enthalten, werden von uns vertraulich behandelt. Sie werden sorgfältig aufbewahrt und nur gegenüber autorisierten Personen offengelegt und vor dem Einblick Dritter wie auch nicht beteiligter Mitarbeiter in geeigneter Weise geschützt.
Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies erforderlich ist und eine entsprechende Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung vorliegt. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein. Bei der Datenverarbeitung durch externe Dienstleister gelten die gleichen Anforderungen. Die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Löschung sind zu wahren.
Korruption
Wir dulden keine Korruption oder andere unlautere Geschäftspraktiken.
Anreize, Privilegien oder Vergünstigungen, die objektive und faire geschäftliche Entscheidungen beeinflussen, werden von uns nicht angeboten.
Geschenke, Geschäftsessen, Informationsveranstaltungen, Repräsentations- oder Unterhaltungsanlässe können ein legitimes Mittel zum Aufbau und zur Unterstützung von Geschäftsverbindungen sein. Sie dürfen allerdings nie dazu dienen, unlautere geschäftliche Vorteile zu erlangen und in einem Umfang oder einer Art und Weise erfolgen, die geeignet ist, die Unabhängigkeit und Urteilskraft der Beteiligten in Frage zu stellen.
Besondere Vorsicht ist bei Amtsträgern geboten. Hierbei sind die Regeln für Geschenke und Einladungen des jeweiligen Dienstherrn zu beachten.
Spenden und Sponsoring
Auch Spenden und Sponsoring können Entscheide beeinflussen. Sie dürfen daher nicht dazu dienen, bei Geschäftspartnern unlautere Vorteile zu erwirken.
Weitere Compliance Bereiche
Lieferanten
Unsere Geschäftspartner weisen wir auf unsere Verhaltensgrundsätze hin und erwarten, dass sie ihre Geschäftstätigkeit daran ausrichten.
Finanzen und Steuern
Wir sind uns der gesellschaftlichen Verantwortung bei der Erfüllung der Finanz- und Steuerpflichten bewusst und bekennen uns zur Einhaltung.
Geldwäsche
Wir ergreifen alle gesetzlich erforderlichen Massnahmen, um Geldwäsche in unserem Einflussbereich zu verhindern. Bei Verdacht setzen wir uns mit der Geschäftsstelle des GBV in Verbindung.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mit einem konsequenten und präventiven Arbeitsschutz auf den Baustellen vermeiden wir die Gefährdung von Personen und unterstützen durch gute Arbeitsbedingungen die Gesunderhaltung.
Umweltschutz
Wir bekennen uns zu den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens und zum Umweltschutz als unternehmerische Wertgrösse.
Vorbildfunktion – Schulungen
Wir sind für die Einhaltung der Compliance verantwortlich, können aber auch einen Compliance-Ansprechpartner im Unternehmen benennen. Wir haben eine Vorbildfunktion und leben gegenüber unseren Mitarbeitenden, Kader- und Führungskräften die Verhaltensgrundsätze vor.
Wir bilden uns systematisch fort und nutzen die angebotenen Merkblätter, Schulungen und Referate zu Compliance Themen. Im Jahresbericht wird der Status zum Compliance-Programm wiedergegeben (Risiken, Vorkommnisse, Schulungen, Veranstaltungen, Teilnahme und Ausblick).
Konsequenzen
Wir unterwerfen uns im Falle eines Verstosses gegen die Verhaltensgrundsätze den disziplinarischen Konsequenzen, die in den Statuten festgelegt sind.
Wir sind uns bewusst, dass Compliance-Verstösse straf- und haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen können.
Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement wurde von der Generalversammlung des GBV am 26. April 2019 angenommen und tritt am 1. Mai 2019 in Kraft.