Prozentuale Abgeltung Feiertage gemäss LMV 2023, Art. 38 Abs. 5
Alternativ zur Abgeltung der auf den Feiertag fallenden Stunden gemäss Arbeitszeitkalender (LMV 2023, Art. 38 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 3), kann die prozentuale Abgeltung der Feiertage schriftlich vereinbart werden. Massgebend ist jeweils der von der zuständigen paritätischen Kommission jährlich bestimmte Prozentsatz. Aus der Tabelle der PBK Bau Graubünden geht der langjährig durchschnittliche Prozentsatz ebenso hervor wie die jährlichen Prozentsätze mit fünf bis acht auf einen Werktag fallenden Feiertage.
Formulare und Dokumente
Arbeitszeitkalender
Landesmantelvertrag (LMV) Art. 25 Abs. 1 (Auszug):
Die wöchentliche Arbeitszeit wird durch den Betrieb in einem bis spätestens Ende April für das folgende Abrechnungsjahr erstellten Arbeitszeitkalender festgelegt. Die Vertragsparteien stellen gemeinsam erarbeitete Muster für diese Arbeitszeitkalender zur Verfügung. Unterlässt der Betrieb die Erstellung und Bekanntgabe eines Arbeitszeitkalenders an die Mitarbeitenden, gilt der sektionale Arbeitszeitkalender am Ort des Betriebes, welchen die lokalen Paritätischen Berufskommissionen jährlich erstellen.
Der betriebliche Arbeitszeitkalender ist der paritätischen Berufskommission bis Mitte Mai zuzustellen.
Durch klicken auf die untenstehenden Links werden die Kalender heruntergeladen.
Meldepflicht arbeitsfreie Tage
Landesmantelvertrag (LMV) Art. 27 Arbeitsfreie Tage
1 An Sonntagen, kantonalen Feier- und öffentlichen Ruhetagen sowie an Samstagen und am 1. August wird nicht gearbeitet.
2 In begründeten Fällen kann an arbeitsfreien Tagen nach Art. 27 Abs. 1 LMV gearbeitet werden. Der Betrieb hat der zuständigen paritätischen Berufskommission mindestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn Mitteilung zu machen.
3 Alle an einem Samstag gearbeiteten Stunden geben Anspruch auf einen Geldzuschlag von 25%. Allfällige höhere, vertraglich vereinbarte Zuschläge (Anhänge) bleiben vorbehalten.
Durch klicken auf den untenstehenden Link wird das Formular heruntergeladen.