Bei der beruflichen Grundbildung im Bauhauptgewerbe, namentlich bei den Berufsbildern Maurer EFZ und Baupraktiker EBA, ist die Überarbeitung der geltenden Bildungsverordnung angelaufen. Gleichzeitig ergeben sich beim Nachweis der Ausbildung und beim Ablauf des Qualifikationsverfahrens laufend Anpassungen und Veränderungen. Die Ausbildungsbeteiligten haben ein gemeinsames Interesse an kongruenten und zeitgerechten Informationen.